Erste Hilfe Kurs für Hund und Katze |
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Am 14.03.2024 haben wir in unserer Praxis „Gesundheitszentrum für Kleintiere Passau GmbH“ in der Vornholzstraße 86 einen Erste Hilfe Kurs für Hund und Katze veranstaltet. Dieser Kurs fand vor 20 Teilnehmern statt. Der Erste Hilfe Kurs wurde in zwei Teile aufgeteilt.
Zwischen den beiden Teilen des Kurses gab es eine kleine Pause, wo mit leckeren Häppchen und Getränken das Erlernte verarbeitet werden konnte, um es dann im zweiten Teil am Tier anzuwenden. Der Erlös der Kursgebühr betrug 820,00€. Dieser Betrag wurde auf 1000,00€ von Praxisseite aufgerundet. Der nächste Erste Hilfe Kurs für Hund und Katze ist voraussichtlich im Herbst 2024 geplant. Interessenten dürfen sich gerne telefonisch unter 0851-9668090 an uns wenden um sich auf der Teilnehmerliste vormerken zu lassen. |
Bitte beachten Sie:
Neue Öffnungszeiten ab 1. Januar 2024 | Terminvereinbarung |
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PASSAU Montag – Freitag 09:00 – 13:00 Uhr Montag – Freitag 15:00 – 18:00 Uhr Samstag 09:00 – 13:00 Uhr Vilshofen Montag – Freitag 10:00 – 13:00 Uhr Montag – Freitag 15:00 – 18:00 Uhr Samstag 10:00 – 13:00 Uhr |
Keine Beratung und/oder Terminvereinbarungen per E-Mail!Bitte kontaktieren Sie uns telefonisch. |
Wir suchen Verstärkung für unser Team !
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Bitte beachten Sie die Anpassung der Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT)
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Ein individuelles Training für Ihren Hunde.
Mehr Infos erhalten Sie vor Ort bei uns.
Vorsorgen ist besser als heilen
…einfach Wohlfühlen für Ihren “Vierbeiner”
Frühzeitig erkannte Gesundheitsstörungen können leichter, schneller und mit geringerem Aufwand behoben werden. Wir empfehlen daher regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen, sowie Impfungen und Entwurmungen Ihres Haustieres.
Wir untersuchen, behandeln, pflegen und operieren Kleintiere aller Art.
Dazu gehören sowohl Hunde und Katzen, als auch Heimtiere wie Kaninchen, Meerschweinchen, Hamster, Ratten und andere. Des Weiteren bieten wir für Hunde und Katzen physiotherapeutische Behandlungen an.
Nähere Informationen zur Tierphysiotherapie erhalten Sie hier.
Preisgestaltung
Für die Abrechnung erhalten Sie sofort nach der Behandlung eine detailierte Rechnung, welche sich auf die gültige GOT (Gebührenordnung für Tierärzte) stützt.
Um unsere Zeit möglichst umfassend Ihrem Tier zu widmen, möchten wir den administrativen Aufwand so klein wie mögich halten.
Daher behandeln wir nicht auf offene Rechnung, sondern ausschließlich gegen Barzahlung oder Zahlung mit Karte (EC, VISA, Mastercard). Während der Sprechzeiten orientiert sich die Abrechnung am einfachen Gebührensatz der GOT.
Außerhalb der üblichen Sprechzeiten, nachts, an Wochenenden und Feiertagen wird der doppelte Gebührensatz in Rechnung gestellt.
Die Einsicht in die GOT ist auf Anfrage jederzeit möglich. Auskünfte erteilt auch die bayerische Landestierärztekammer.
Fragen und Antworten zur tierärztlichen Abrechnung
Erhalte ich eine Rechnung von Ihnen ?
Auch wenn die GOT das Ausstellen einer Rechnung nicht direkt vorschreibt, kommen wir diesem Wunsch gerne nach. Die Rechnung beinhaltet dann u.a. das Datum, die Tierart, die Diagnose, unsere Leistungen, Arzneimittel und evtl. benötigtes Material, sowie den Rechnungsbetrag und die gesetzliche Mehrwertsteuer.
Kann ich einen Kostenvoranschlag bekommen ?
Über die voraussichtlichen Kosten notwendiger Untersuchungen und sich daraus ergebender Behandlungen informieren wir Sie gerne. Ein Kostenvoranschlag im klassischen Sinn ist in der tierärztlichen Praxis jedoch nicht möglich, da sich tierärztliche Behandlungen und Eingriffe individuell nach dem Zustand des Patienten richten müssen.
Ist das Tierarzthonorar erfolgsabhängig ?
Tierärztliche Leistung wird auf der Basis eines Dienstvertrages erbracht. Deshalb handelt es sich beim tierärztlichen Honorar nicht um ein Erfolgshonorar. Es steht dem Tierarzt für seine erbrachten Leistungen zu, auch wenn sich einmal der erhoffte Behandlungserfolg nicht einstellen sollte.
Muss ich die Behandlungskosten für ein verletztes Fundtier zahlen ?
Einen honorarpflichtigen Dienstvertrag mit dem Tierarzt geht auch derjenige ein, der für ein verletzt aufgefundenes Wild- oder herrenloses Fundtier tierärztliche Hilfe in Anspruch nimmt.
Kann ich eine tierärztliche Rechnung prüfen lassen ?
Wenn Sie Fragen zu Ihrer Rechnung haben, sprechen Sie uns bitte offen darauf an. Wir werden Ihnen gerne die einzelnen Positionen ausführlich erläutern. Sollten Sie weitere Infor- mationen wünschen, ist die zuständige Landestierärztekammer der Ansprechpartner für Ihr Anliegen.
Unsere Standorte
Standort Passau
Vornholzstrasse 86, 94036 Passau
Niederlassung Vilshofen
Altdorferstraße 14, 94474 Vilshofen
Öffnungszeiten Passau:
ab 1. Januar 2024
Montag – Freitag 09:00 – 13:00 Uhr
Montag – Freitag 15:00 – 18:00 Uhr
Samstag 09:00 – 13:00 Uhr
Telefon: 0851 9668090
Öffnungszeiten Vilshofen:
ab 1. Januar 2024
Montag – Freitag 10:00 – 13:00 Uhr
Montag – Freitag 15:00 – 18:00 Uhr
Samstag 10:00 – 13:00 Uhr
Telefon: 08541 9695044
Gerne stehen wir Ihnen zur Verfügung.
Hier präsentieren wir einen Auszug unserer allgemeinen Informationen.
Für Fragen und Anregungen sowie Terminvereinbarungen stehen wir Ihnen gerne unter 0851 9668090 zur Verfügung.
„Kann mein Hund auch Corona kriegen?“
Diese oder ähnliche Fragen hören Sie in Ihrer Praxis momentan sicherlich häufiger, gefolgt von der Frage nach einem Test für Hunde auf dieses neue Coronavirus.
Aber wie ist das denn jetzt, mit den Hunden? Kann, soll, muss man dem verunsicherten Tierhalter zu einem Test raten oder gerade nicht?
Es gibt zwar Berichte über einen Hund in Hongkong, der mehrfach niedrig positiv auf SARS-CoV-2 getestet wurde. Darüber hinaus existieren momentan aber keine weiteren (Kranken-) Berichte ähnlicher Art.
Das FLI schreibt dazu konkret: „Bisher gibt es keinen wissenschaftlich belegbaren Hinweis auf eine epidemiologisch relevante Infektion von Haustieren durch infizierte Personen.“ Und: „Es gibt weiterhin keine Hinweise darauf, dass Hunde oder Katzen ein Infektionsrisiko für den Menschen darstellen (siehe auch Einschätzung des European Centre for Disease Control www.ecdc.europa.euund der WHO www.who.int) oder eine Rolle bei der Verbreitung von SARS-CoV-2 spielen.“
(Quelle: www.openagrar.de/servlets/MCRFileNodeServlet/openagrar_derivate_00027466/FAQ-SARS-CoV-2_2020-03-05K.pdf und www.laboklin.de)
Auch das Robert-Koch-Institut sieht derzeit keine Notwendigkeit von Testungen bei Tieren.